Ist das ein kommerzielles Start-up?

Nein. Die Plattform wird von einem nicht-gewinnorientierten Verein in Einsiedeln getragen. Vereinszweck ist die Förderung des lokalen Gewerbes und des Tourismus, nicht die Gewinnmaximierung. Eine separate Software-Gesellschaft hält die Software-IP, lizenziert sie aber dem Verein zu Vorzugskonditionen, die in den Statuten und im Lizenzvertrag verankert sind.

Warum die Trennung in Verein und Software-Gesellschaft?

Damit die Plattform für Einsiedeln auf Dauer non-profit bleibt und gleichzeitig in andere Schweizer Regionen wachsen kann. Der Verein schützt die lokalen Mitglieder vor Preissteigerungen. Die Software-Gesellschaft kann Lizenzen an weitere Regionalvereine vergeben und beteiligt aktive Mitwirkende über ein transparentes Beitragsprotokoll.

Was kostet die Mitgliedschaft als Gewerbebetrieb?

Im Statuten-Entwurf vorgesehen ist ein jährlicher Mitgliederbeitrag in der Grössenordnung von CHF 120–240 (etwa CHF 10–20 pro Monat). Der definitive Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Wichtig: Es gibt keine Umsatzprovisionen, keine Mindestumsätze und keine Exklusivitätsklauseln.

Was kostet die Nutzung als Einwohner:in oder Gast?

Die Nutzung der Plattform-Apps ist für Einwohner:innen und Gäste grundsätzlich kostenlos. Bei Transaktionen (z.B. Bestellungen, Reservationen) gelten die Preise der jeweiligen Anbieter direkt, ohne Aufschlag durch die Plattform.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Der Verein ist Verantwortlicher im Sinne des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG). Personendaten werden ausschliesslich zur Erreichung des Vereinszwecks bearbeitet und vorzugsweise in der Schweiz gehostet. Eine vollständige Datenschutzerklärung wird vor dem Start veröffentlicht. Eine Weitergabe an internationale Tech-Konzerne ist explizit ausgeschlossen.

Wann startet die Plattform?

Wir sind aktuell in der Konzept- und Gründungsphase. Ein realistischer Zeitplan steht noch aus. Er hängt davon ab, wie schnell die Statuten geprüft sind, wie rasch die Gründungsversammlung stattfindet und welches Modul den ersten Anker bildet. Ein erstes nutzbares Modul innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach Vereinsgründung ist realistisch.

Mit welchen Modulen startet ihr?

Das wird gemeinsam entschieden. Wahrscheinlich starten wir mit ein bis zwei Informationsmodulen (z.B. Veranstaltungskalender, Branchenverzeichnis) plus einem Transaktionsmodul, das spürbaren wirtschaftlichen Nutzen bringt, beispielsweise Tischreservation oder ein lokaler Marktplatz. Auf der Seite Module findest du die ganze Sammlung.

Wie wird sichergestellt, dass die Preise nicht plötzlich steigen?

Drei Mechanismen: Erstens verankert der Lizenzvertrag zwischen Verein und Software-Gesellschaft, dass die Lizenzgebühr maximal im Umfang des Schweizer Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) steigen darf. Zweitens entscheidet die Mitgliederversammlung über jede Änderung des Lizenzvertrags, nicht der Vorstand allein. Drittens sieht der Lizenzvertrag eine Quellcode-Escrow-Regelung vor, falls die Software-Gesellschaft ausfällt.

Wird KI eingesetzt? Und wenn ja, wie?

Ja, und wir gehen offen damit um. Diese Webseite, Teile der Texte und ein Grossteil des Codes entstehen unter Mithilfe moderner KI-Werkzeuge (insbesondere LLM-gestützter Coding-Umgebungen). KI ist für uns Werkzeug, kein Autor: Inhaltlich verantwortet werden die Aussagen von Menschen aus der Region. Genau dieser KI-Hebel macht es überhaupt erst realistisch, dass ein Verein eine solche Plattform stemmt. Mehr dazu auf der Seite Idee.

Ich entwickle Software. Wie bin ich beteiligt?

Über das Beitragsprotokoll: Geleistete Stunden werden in Beitragspunkten erfasst (1.0 BP/Std über alle Tätigkeitskategorien hinweg). Diese Punkte begründen einen Anspruch auf Anteile an der Software-Gesellschaft, sobald diese gegründet wird. Es gilt ein Vesting (12 Monate Cliff, danach linear über 36 Monate). Die endgültigen Regeln werden im Aktionärbindungsvertrag festgelegt.

Was bedeuten "Vesting" und "Cliff" genau?

Beides sind Standardmechanismen aus der Startup-Welt, die sicherstellen, dass Anteile nicht verschenkt, sondern über Zeit verdient werden. Vesting heisst, dass dir zugesagte Anteile schrittweise übertragen werden statt sofort vollständig. Cliff ist eine vorgelagerte Wartezeit, in der noch gar nichts vestet. In unserem Modell (12 Monate Cliff, danach linear über 36 Monate, also 48 Monate insgesamt) bedeutet das konkret: In den ersten 12 Monaten wird nichts zugeteilt; wer vorher aussteigt, geht leer aus. Am Ende des 12. Monats werden 25 Prozent der zugesagten Anteile auf einmal freigeschaltet. Danach kommt jeden Monat etwa ein Achtundvierzigstel dazu, bis nach 48 Monaten (4 Jahre) alles verdient ist. So entsteht ein fairer Ausgleich: Mitwirkende haben einen verlässlichen Anspruch, gleichzeitig wird verhindert, dass jemand mit wenig Einsatz auf Dauer überproportional profitiert.

Was passiert, wenn das Projekt scheitert?

Im Fall einer Vereinsauflösung sehen die Statuten vor, dass das Restvermögen ausschliesslich an eine andere gemeinnützige, von der direkten Bundessteuer befreite Schweizer Organisation mit ähnlichem Zweck fliesst. Eine Rückerstattung an Mitglieder ist statutarisch ausgeschlossen. Der Quellcode bleibt über die Escrow-Regelung der lokalen Nutzung zugänglich.

Können auch andere Regionen mitmachen?

Ja, das ist explizit Teil der Vision. Die Software-Gesellschaft (Ebene 2) kann Lizenzen an Vereine in anderen Regionen vergeben. Diese gründen eigene gemeinnützige Vereine nach demselben Muster, behalten ihre Identität und beziehen die Plattform zu fairen Konditionen.

Wer steht hinter dem Projekt?

Aktuell eine kleine Gruppe von Initiator:innen aus Einsiedeln und Umgebung. Die Liste der Mitwirkenden wird transparent geführt, im Beitragsprotokoll. Sobald die Gründungsversammlung stattgefunden hat, werden die Vorstandsmitglieder hier veröffentlicht.